Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kurt Schmidt KS Recycling GmbH & Co. KG
betreffend die elektronische Füllstandsmessung („OilRounder-Service“)
1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der
Kurt Schmidt KS Recycling GmbH & Co. KG,
Raiffeisenstraße 38,
47665 Sonsbeck
Telefon: 02838/9150-72
E-Mail:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 2476
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE349460777
persönlich haftende Gesellschafterin: Kurt Schmidt KS Recycling Beteiligungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6732
(nachfolgend „KSR“ oder „Auftragnehmer“),
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 52), Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Webseite www.recyclear.de (nachfolgend „Webseite“) zustande gekommen sind und Service-Leistungen betreffend die elektronische Füllstandsmessung zum Gegenstand haben.
1.2 Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.3 Für die vorgenannte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden sind.
1.4 Service-Leistungen betreffend die elektronische Füllstandsmessung („OilRounder-Service“) können ausschließlich in Verbindung mit einem Rahmenvertrag betreffend die automatisierte Abholung von Altöl angeboten werden .
2. Vertragsschluss
2.1 Eine Beauftragung der durch KSR auf der Webseite beworbenen OilRounder-Service-Leistungen bedarf der vorherigen Registrierung des Auftraggebers. Hierzu hat der Auftraggeber die gekennzeichneten (*) Pflichtfelder vollständig auszufüllen und zu bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. Der Auftraggeber hat außerdem zu bestätigen, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Sollte eines der Pflichtfelder nicht ausgefüllt sein, wird der Nutzer beim Betätigen des „Registrieren“ – Buttons auf das entsprechende Feld hingewiesen.
2.2 Der Auftraggeber kann die gewünschte Leistung zu dem jeweils angegebenen Preis in den virtuellen Warenkorb legen, indem er auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ klickt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Auftraggeber den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Legt der Auftraggeber den OilRounder in den Warenkorb, so kann er die Bestellung nur dann abschließen, wenn er das Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrages über die automatisierte Abholung von Altöl unter Einbeziehung dieser AGB, siehe insbesondere nachstehende Ziffer 4, in seine Bestellung aufnimmt. Der Auftraggeber wird hierauf in der Warenkorbansicht ausdrücklich hingewiesen.
2.3 Nach Aufrufen der Seite "Zur Kasse" werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber einen verbindlichen, auf Abschluss des Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Leistungen gerichteten, Antrag ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Auftraggeber durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2.3 KSR schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die bestellten Leistungen des Auftraggebers nochmals aufgeführt werden und die der Auftraggeber ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Auftraggebers bei KSR eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
2.4 Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch KSR zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Wird eine solche Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen versandt, so gilt der Antrag des Auftraggebers als abgelehnt und es kommt kein Vertrag zustande.
2.5 Der vollständige Text eines Vertrags, inklusive individuellem Ausweis der Vertragspartner, wird von KSR im Einzelfall nicht gesondert gespeichert. Ein solcher individualisierter und vollständiger Vertragstext wird daher auch dem Auftraggeber nicht zugänglich gemacht. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.6 KSR hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
3. Elektronisches Füllstandsmessgerät
3.1 Installation des Oilfox (Hardware) sowie der Software
3.1.1 Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer das Anbringen bzw. die Installation des elektronischen Füllstandmessgerätes (Hardwarekomponente und Software) an seinem bzw. in Bezug auf seinen Altöltank nach Maßgabe dieser AGB.
3.1.2 Die Parteien stimmen gemeinsam einen Termin für die Installation des elektronischen Füllstandmessgeräts ab. Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer die ungehinderte Installation vor Ort.
3.2 Nutzung des elektronischen Füllstandsmessgerätes
3.2.1 Der Auftraggeber erklärt, das elektronische Füllstandmessgerät selbst nicht zu nutzen.
3.2.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass es sich bei dem gelagerten Altöl um sog. „Altöl bekannter Herkunft“ (AVV 130205) handelt und dieses insbesondere kein Benzin enthält.
3.2.3 Die elektronischen Füllstandmessgeräte dienen nicht dem Zweck des Überlaufschutzes. Sie dienen allein der Übermittlung von Daten betreffend den jeweils aktuellen Füllstand des Altöltanks und in diesem Zusammenhang der Tourenplanung. Der Auftraggeber bleibt weiterhin verpflichtet, den Füllstand des Altöltanks vor Ort zu überwachen und dem Auftragnehmer mit einer Vorlaufzeit von 10 Werktagen mitzuteilen, wenn eine Abholung erforderlich wird.
3.3 Besichtigungsrecht und Untersuchung des elektronischen Füllstandmessgeräts
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die Hardwarekomponente der elektronischen Füllstandmessgeräte zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen oder durch einen beauftragten Dritten besichtigen zu lassen, insbesondere im Falle erforderlicher Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Dem Auftraggeber ist die Besichtigung mit einer angemessenen Frist anzukündigen.
3.4 Gefahrtragung und Versicherung
3.4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Beschädigungen und/oder der Untergang der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts infolge Handlungen und/oder Unterlassungen des Auftraggebers von der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers erfasst werden. Der Auftraggeber hat die Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts außerdem zum Neuwert gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden und ggf. Maschinenbruch zu versichern. Die Versicherungsgesellschaft muss ihren Sitz in Deutschland haben. Der Auftraggeber hat den bestehenden Versicherungsschutz auf Anforderung dem Auftragnehmer durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder des Versicherungsscheines nachzuweisen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach oder muss der Auftragnehmer feststellen, dass der vorhandene Versicherungsschutz diesen Anforderungen nicht entspricht, wird der Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers entsprechenden Versicherungsschutz eindecken. Der Auftraggeber tritt hiermit sämtliche Versicherungsansprüche aus einer von dem Auftraggeber zu vertretenden Beschädigung oder dem Untergang der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
3.4.2 Verluste, die durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen am Einsatzort an der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.4.3 Tritt ein Schadensfall an oder mit der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts ein, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich, unter Angabe des Zeitpunktes und Ursache des Schadensfalles, sowie Umfang der Beschädigung, zu unterrichten.
3.5 Eigentumssicherung
3.5.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts, insbesondere An- und Einbauten vorzunehmen, sowie Kennzeichnungen, die vom Auftragnehmer angebracht wurden, zu entfernen.
3.5.2 Der Auftraggeber darf Dritten keine Rechte an der Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts einräumen (z.B. Miete, Leihe), noch Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten.
3.5.3 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus dinglichem Recht Ansprüche auf die Hardwarekomponente des elektronischen Füllstandmessgeräts geltend machen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich (Textform genügt) Anzeige zu erstatten.
4. Automatisierte Abholung von Altöl
4.1 Anwendungsbereich, Gegenstand
Für die Dauer des jeweiligen Rahmenvertrages betreffend die automatisierte Abholung von Altöl, nicht jedoch vor Abschluss der Installation des elektronischen Füllstandsmessgerätes, führt der Auftragnehmer die Entsorgungsleistung auf Grundlage der Füllstandsmitteilungen der elektronischen Füllstandmessgeräte automatisiert aus, es sei denn der Auftraggeber teilt mit, dass eine abweichende Abholung – insbesondere im Sinne der Ziffer 3.2.3 dieser AGB – erforderlich ist.
4.2 Leistungen der Auftragnehmerin, Force Majeure
4.2.1 Der Auftragnehmer erbringt auf der Grundlage dieses Vertrages und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen die nachfolgenden Leistungen:
a. Der Auftragnehmer holt das Altöl an der vom Auftraggeber im Rahmen des Bestellprozesses angegebenen Standort nach jeweils vorausgegangener elektronischer Mitteilung des Oilfox ab und transportiert die Abfälle zu den zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen.
b. Der Auftragnehmer besorgt die ordnungsgemäße Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der Abfälle sowie die Durchführung des Nachweisverfahrens.
4.2.2 Die Auftragnehmerin ist zum Einsatz von Subunternehmern auf eigene Kosten ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet den Auftragnehmer nicht von ihren vertragsgemäßen Verpflichtungen. Ein Substitutionsrecht steht ihr nicht zu. Der Subunternehmer ist Erfüllungsgehilfe der Auftragnehmerin.
4.2.3 Schwerwiegende Ereignisse, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen – insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische, terroristische Auseinandersetzungen oder Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist – befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
4.2.4 Die Auftragnehmer erklärt, dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG zertifiziert ist. Sie verpflichtet sich, dieses Zertifikat während der Laufzeit dieses Vertrages aufrecht zu erhalten.
4.3 Verwertung, Beseitigung
4.3.1 Die Auftragnehmer führt die Abfälle zur Verwertung einer ordnungsgemäßen Behandlung in einer zugelassenen Verwertungsanlage und die nach der Verwertung/Behandlung ggf. nicht verwertbaren Reststoffe einer ordnungsgemäßen Beseitigung/thermischen Verwertung in zugelassenen Endanlagen zu.
4.3.2 Die Auftragnehmer ist innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Wahl des Verwertungs- und Beseitigungsweges frei.
4.3.3 Sollten Abfälle nicht der vereinbarten Qualität entsprechen (z.B. durch Falschdeklarationen oder Kontaminationen mit unzulässigen (Gefahr)Stoffen), ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese einer den Umständen des Einzelfalls entsprechenden Verwertung zuzuführen. Die hiermit gegebenenfalls verbundenen Mehrkosten für die Verwertung oder Beseitigung sowie die Zusatzkosten für den Mehraufwand der Auftragnehmerin trägt der Auftraggeber.
4.4 Überwachungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet den Füllstand des Tanks zu überwachen. Er hat die Auftragnehmer – ungeachtet einer etwaig vereinbarten regelmäßigen Abholung durch die Auftragnehmer – stets rechtzeitig, d.h. jedenfalls mit einer Vorlaufzeit von 10 Werktagen, vor dem Überlauf des Tanks zu informieren.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Elektronische Füllstandsmessung
5.1.1 Einmalige Installationskosten
Der Auftraggeber hat die im Bestellprozess angegebenen einmaligen Installationskosten nach erfolgter Installation des elektronischen Füllstandsmessgerätes innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Auftragnehmer zu zahlen.
5.1.2 Monatliche Grundgebühr
Die im Bestellprozess angegebene monatliche Grundgebühr für die elektronische Füllstandsmessung ist für die Zeit bis zum 31.12 des Jahres, in dem die Bestellung erfolgt, im Voraus – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung - zu zahlen. Danach ist die monatliche Pauschale jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei unterjähriger Kündigung erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung und ggfs. Erstattung.
5.2 Abholung von Altöl
5.2.1 Der Auftraggeber wird jeweils über den aktuell gültigen Preis bzw. Vergütung für die jeweils anstehende Abholung des Altöls informiert. Zu den angegebenen Preisen kommen je nach Einzelfall die jeweils ausgewiesenen Optionalen Kosten hinzu, welche nur abgerechnet werden, wenn und insoweit sie tatsächlich anfallen Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb von 2 Tagen dem mitgeteilten Preis bzw. der Vergütung zu widersprechen. Macht er von diesem Recht nicht oder nicht rechtzeitig Gebrauch so wird der jeweilige Einzelauftrag zu den mitgeteilten Konditionen ausgeführt. Die angegebene(n) Preise bzw. Vergütung verstehen sich inkl. Abholung an dem durch den Auftraggeber im Bestellprozess angegebenen Standort.
5.2.2 Alle angegebenen Vergütungen und Preise verstehen sich als Nettopreise – die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer kommt, sofern im Einzelfall nicht anders angegeben, jeweils hinzu.
5.2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Leistungserbringung der Auftragnehmer. Die Abrechnung erfolgt mengengenau auf Grundlage des jeweiligen durch den Frachtführer ausgestellten Leistungsnachweises. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und (i) im Falle eines Guthabens („Gesamt-Vergütung“) zahlbar durch den Auftragnehmer auf das im Rahmen der Registrierung (siehe Ziffer 2.1 dieser AGB) durch den Auftraggeber angegebene Konto bzw. (ii) im Falle eines Schuldbetrages („Gesamt-Kosten“) zahlbar durch den Auftraggeber auf das in der Rechnung angegebene Konto der Auftragnehmer.
5.2.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Bei Mängeln der Leistung bleiben etwaige Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
6. Haftungsbegrenzung des Auftragnehmers
6.1 Die Haftung der Auftragnehmer für vertragliche und nicht-vertragliche Schadensersatzansprüche wird im Rahmen der Verschuldenshaftung auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit begrenzt. In den folgenden Ausnahmen haftet die Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit:
a. Haftung für Schäden wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf – dies ist zuallererst die ordnungsgemäße Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der Abfälle sowie die Durchführung des Nachweisverfahrens); in diesem Fall ist die Haftung der Auftragnehmer jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;
b. Haftung für Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit);
c. Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolgs oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB;
d. Bestehen einer gesetzlich zwingenden Haftung (z.B. nach dem ProdHaftG).
6.2 Die sich aus vorstehender Ziffer ergebende Haftungsbegrenzung der Auftragnehmer gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insb. Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen).
7. Kündigung, Abholung des Oilfox
7.1 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag jederzeit durch Mitteilung (mindestens in Textform, z.B. per E-Mail) oder durch die Kündigungsfunktion in seinem Nutzerkonto der Webseite mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7.3 Der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag jederzeit durch Mitteilung (mindestens in Textform, z.B. per E-Mail) unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
7.4 Der Auftragnehmer hat den Oilfox innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Vertrages bei dem Auftraggeber zu demontieren. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zu diesem Zweck Zutritt zu gestatten. Der genaue Termin wird dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Sonsbeck.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss von Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.