HINWEIS: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).

Getrenntsammlung 2.0: Warum Werkstätten ab Juli 2026 ihre Abfallbehälter fotografieren müssen

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Neben neuen Kennzeichnungspflichten rückt die Beweislast durch Lichtbilder in den Fokus. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Abfallregister rechtssicher führen.

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Neben neuen Kennzeichnungspflichten rückt vor allem die Dokumentation durch Lichtbilder in den Fokus. Unternehmen, Werkstätten und Gewerbebetriebe müssen ihre Abfalltrennung künftig deutlich transparenter nachweisen. Besonders betroffen sind Betriebe mit gemischten Gewerbeabfällen, Werkstattabfällen und recyclingfähigen Wertstoffen.

Neue Kennzeichnungspflicht für Abfallbehälter

Mit dem neuen § 9a GewAbfV müssen Abfallbehälter künftig eindeutig gekennzeichnet werden. Jeder Behälter muss klar ausweisen, welche Abfallfraktion gesammelt wird.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Kunststoffe
  • Holz
  • Glas
  • Metalle
  • Papier und Kartonagen
  • Bioabfälle


Werden Abfallgemische gesammelt, müssen zusätzlich die Stoffe angegeben werden, die nicht Bestandteil der zulässigen Fraktion sind. Ziel der neuen Regelung ist eine bessere Kontrolle der Getrenntsammlung und eine höhere Recyclingquote.

Für Werkstätten und Gewerbebetriebe bedeutet das einen deutlich höheren organisatorischen Aufwand bei der Kennzeichnung und Dokumentation ihrer Entsorgungsprozesse.


Lichtbilder als Nachweis der ordnungsgemäßen Abfalltrennung


Eine der größten Änderungen betrifft die Dokumentationspflicht. Lichtbilder werden ab Juli 2026 zum zentralen Nachweis für die ordnungsgemäße Getrenntsammlung vor Ort.

Unternehmen sollen damit belegen können:


  • wie Abfälle getrennt werden
  • welche Behälter verwendet werden
  • wie die Kennzeichnung umgesetzt wurde
  • dass keine unzulässigen Stoffe enthalten sind


Die Fotos dienen im Prüfungsfall als Nachweis gegenüber Behörden und Entsorgungsstellen. Besonders für Werkstätten, Industrieunternehmen und größere Gewerbebetriebe wird dadurch ein digitales Dokumentationssystem praktisch unverzichtbar.

Neue Bagatellgrenze bei Dokumentationspflichten


Die neue GewAbfV erhöht außerdem die Bagatellgrenze für bestimmte Dokumentationspflichten. Die bisherige Grenze von 5 Kilogramm pro Woche wird auf 10 Kilogramm pro Woche angehoben.

Dadurch sollen kleinere Abfallmengen unbürokratischer behandelt werden. Dennoch bleiben die grundlegenden Anforderungen an die Getrenntsammlung und Nachweisführung bestehen.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten


Die neuen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung betreffen viele Unternehmen direkt im Tagesgeschäft. Fehlende Kennzeichnungen oder unzureichende Nachweise können bei Kontrollen schnell zu Problemen führen.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig:

  • alle Abfallbehälter prüfen
  • Kennzeichnungen vereinheitlichen
  • Mitarbeitende schulen
  • Fotodokumentationen vorbereiten
  • digitale Ablagestrukturen schaffen


Besonders Werkstätten und Betriebe mit mehreren Standorten sollten ihre Prozesse rechtzeitig standardisieren.

Handlungsempfehlung für Unternehmen


Führen Sie bis Juni 2026 einen umfassenden „Behälter-Check“ durch. Prüfen Sie dabei sämtliche Sammelbehälter auf korrekte Kennzeichnung, Trennung und Dokumentation.

Zusätzlich empfiehlt sich die Einführung eines digitalen Dokumentationssystems, um Lichtbilder revisionssicher abzulegen und bei Kontrollen schnell vorlegen zu können.

Fazit


Mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung verschärfen sich die Anforderungen an die Getrenntsammlung und Dokumentation von Gewerbeabfällen deutlich. Vor allem die neue Foto-Nachweispflicht und die Kennzeichnungsvorgaben erhöhen den organisatorischen Aufwand für Werkstätten und Gewerbebetriebe.

Wer seine Prozesse frühzeitig anpasst, kann rechtliche Risiken minimieren und die neuen Anforderungen der GewAbfV rechtssicher umsetzen.

Top