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BattDG 2026: Warum seit Januar keine Batterie ohne OHV-Anschluss mehr verkauft werden darf

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Die nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung bringt verschärfte Registrierungspflichten und neue Rücknahmeregeln für E-Bike-Akkus mit sich. Wir klären auf, was Unternehmen jetzt prüfen müssen.

Neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Mit dem Gesetz setzt Deutschland die europäische Batterieverordnung um und verschärft die Anforderungen für Unternehmen, die Batterien oder Geräte mit Batterien in Verkehr bringen.
Besonders betroffen sind Hersteller und Vertreiber von E-Bike-Akkus, E-Scooter-Batterien sowie anderen Lithium-basierten Energiespeichern. Im Mittelpunkt stehen strengere Registrierungsprozesse, erweiterte Herstellerverantwortung und neue Sicherheitsanforderungen bei Rücknahme und Entsorgung.

Keine Batterie mehr ohne OHV-Anschluss

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR. Batterien dürfen nur noch verkauft oder erstmals in Verkehr gebracht werden, wenn ein gültiger Anschluss an eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OHV) oder eine genehmigte Eigenrücknahmelösung besteht.
Unternehmen müssen diesen Nachweis bereits im Registrierungsverfahren erbringen. Ohne bestätigten Anschluss ist eine Registrierung nicht mehr möglich. Damit verschärft der Gesetzgeber die Kontrolle über Rücknahme- und Recyclingstrukturen erheblich.
Für Hersteller bedeutet das:

  • bestehende Rücknahmesysteme prüfen
  • Nachweise aktualisieren
  • Registrierungen vollständig dokumentieren
  • Lieferketten kontrollieren

Besonders kritisch wird dies für Importeure und kleinere Onlinehändler, die bisher teilweise auf unvollständige oder veraltete Registrierungen gesetzt haben.
Erweiterte EAR-Registrierung und neue Batteriekategorien

Mit dem BattDG steigen auch die Anforderungen an die Datenmeldungen bei der Stiftung EAR. Unternehmen müssen künftig deutlich präzisere Angaben zur chemischen Zusammensetzung ihrer Batterien machen.

Zusätzlich wurde die bisherige Einteilung von drei auf fünf Batteriekategorien erweitert. Dadurch sollen Rücknahme, Transport und Entsorgung besser gesteuert werden.

Die präzisere Klassifizierung betrifft insbesondere:

  • Lithium-Ionen-Batterien
  • E-Bike-Akkus
  • LV-Batterien
  • industrielle Energiespeicher
  • Gerätebatterien mit erhöhtem Gefahrenpotenzial


Fehlerhafte oder veraltete Kategorisierungen können zu Problemen bei der Registrierung, Rücknahme oder Entsorgung führen.

LV-Batterien: Neue Rücknahmepflichten für Entsorger

Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes betrifft sogenannte LV-Batterien. Dazu zählen unter anderem Batterien aus:

  • E-Bikes
  • E-Scootern
  • leichten Elektrofahrzeugen
  • mobilen Energiesystemen


Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind nun verpflichtet, solche Batterien aus privaten Haushalten kostenfrei anzunehmen.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf die stark gestiegene Anzahl leistungsfähiger Lithium-Batterien im Alltag. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an Lagerung, Transport und Sicherheitsmanagement erheblich.

Thermal Runaway: Warum die Sicherheitsanforderungen verschärft wurden

Ein wesentlicher Grund für die neuen Vorgaben ist der Brandschutz. Lithium-Batterien können bei Beschädigung oder falscher Lagerung einen sogenannten Thermal Runaway auslösen — eine unkontrollierte thermische Reaktion, die zu schweren Bränden führen kann.

In Recycling- und Entsorgungsanlagen kam es in den vergangenen Jahren europaweit immer häufiger zu Bränden durch falsch deklarierte oder unsachgemäß entsorgte Akkus.

Die neuen Klassifizierungs- und Rücknahmeregeln sollen deshalb:

  • Gefahrenstoffe besser identifizieren
  • Transportwege sicherer machen
  • Entsorgungsanlagen schützen
  • Brandrisiken reduzieren
  • Recyclingprozesse verbessern


Was Unternehmen jetzt prüfen sollten


  1. EAR-Registrierungen kontrollieren
    Prüfen Sie, ob alle Batterien korrekt den neuen Kategorien zugeordnet wurden und die chemischen Angaben vollständig sind.

  2. OHV-Anschluss nachweisen
    Stellen Sie sicher, dass ein gültiger Anschluss an eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung vorliegt.

  3. Rücknahmesysteme aktualisieren
    Kontrollieren Sie, ob Ihre Rücknahmelösungen die neuen Anforderungen für LV-Batterien erfüllen.

  4. Sicherheitskonzepte überarbeiten
    Transport, Lagerung und Zwischenlagerung von Lithium-Batterien sollten an die aktuellen Sicherheitsstandards angepasst werden.


Fazit

Das BattDG 2026 bringt erhebliche Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Batterien und batteriehaltigen Produkten. Besonders die verschärften Registrierungsanforderungen, die neuen OHV-Nachweise und die erweiterten Rücknahmepflichten für LV-Batterien erhöhen den organisatorischen und technischen Aufwand deutlich.

Unternehmen sollten ihre Registrierungen, Rücknahmesysteme und Sicherheitskonzepte jetzt prüfen, um Vertriebsverbote, Bußgelder oder Haftungsrisiken zu vermeiden.


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